In seiner Sitzung am 28.05.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Mittlerer Graben/ Pütrichstraße/ Krumpperstraße/ Schöffelhuberstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 16 am 05.08.2009. Im weiteren Verlauf der Vorplanung hat der Stadtrat am 25.02.2010 festgestellt, dass der Bebauungsplan der Innenentwicklung durch Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von brachgefallenen Wohn- und Gewerbeflächen dient und beschlossen, das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich liegt zwischen dem Mittleren Graben, Pütrichstraße, Krumpperstraße und Schöffelhuberstraße und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 795, 795/1, 796, 797, 798, 798/2, 798/3, 798/4, 798/5, 798/6, 798/7, 798/8, 798/9, 798/11, 798/17, 798/18, 798/19, 799, 799/1, 799/2, 800, 801/2 und 801/3, Gemarkung Weilheim i.OB (siehe beiliegend abgedruckter Lageplan). Die Fläche wird gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO ausgewiesen.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, bis zum 08.10.2010 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden. Auf Anfrage wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an