In seiner Sitzung am 21.09.2010 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ bezüglich der Festsetzungen der Baugrenzen am Grundstück Fl.Nr. 937, Färbergasse 3, zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan für dieses Grundstück Baulinien und Baugrenzen in geschlossener Bauweise fest. Der neue Eigentümer möchte diese Baumöglichkeit nicht ausnutzen und beantragte eine Verringerung der Baugrenzen für geplante 4 Reihenhauseinheiten mit oberirdischen Garagen. Der Bauausschuss stimmte dem Antrag zu, da sich die neue Planung städtebaulich in das gewachsene Gebiet einfügt. Nachdem in dieser „offenen“ Bauweise die nach Bayerischer Bauordnung geforderten Abstandsflächen nicht vollständig auf dem Grundstück freigehalten werden können, wurden Abweichungen in geringem Umfang zugelassen. Die Nachbargrundstücke werden dadurch nicht nachteilig beeinträchtigt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.12.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an