In seiner Sitzung am 11.05.2010 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Karl-Böhaimb-Straße/Andreas-Schmidtner-Straße“ bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen, Garagen und Stellplätze am Grundstück Fl.Nr. 2860/4 zu ändern.

Die bisher ausgewiesene Baugrenze für das Gebäude entlang der Karl-Böhaimb-Straße wird etwas zurückgenommen. Hier werden Garagen- und Stellplatzflächen ausgewiesen. Das im Osten ausgewiesene Gebäude wird zum Ausgleich etwas vergrößert und weiter nach Süden verschoben. Die im Bebauungsplan festgesetzten Bäume werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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