Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 2838/20, Narbonner Ring 2, plant auf dem Gelände des bisherigen Autohauses einen REWE Vollsortimenter zu errichten.

Die Verkaufsfläche des Marktes soll rd. 1.738 m² betragen. Zusätzlich ist ein Backshop mit rd. 91 m² Fläche vorgesehen. Die Geschossfläche wird mit allen Nebenräumen rund 2.395 m² betragen. Der geplante REWE-Markt soll als frischeorientierter Vollsortiments-Nahversorger gestaltet werden. Als Verkaufsfläche für Nonfood-Artikel sind lediglich 5 %, also knapp 87 m² vorgesehen. Drogeriewaren sollen auf ca. 244 m² angeboten werden.

Die Zufahrt soll über den Narbonner Ring erfolgen. Eine Anbindung an den ÖPNV soll über die ca. 300 m entfernt liegende Haltestelle der Regionalbusse Linie 9600 und 9653 sichergestellt werden. Es sind 125 Parkplätze vorgesehen. Weitere Einzelheiten sind der bei der Stadt ausliegenden Projektbeschreibung zu entnehmen.

Die Regierung von Oberbayern überprüft das Vorhaben nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m. Art. 21 und 22 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) auf Antrag des Projektträgers. Gemäß § 15 Abs. 3 ROG i.V.m. Art. 22 Abs. 5 BayLplG können die Projektunterlagen zusammen mit dem Schreiben der Regierung von Oberbayern bis 18.02.2011 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine mögliche schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben ist ebenfalls bis zum 18.02.2011 abzugeben. Im Zusammenhang mit dieser öffentlichen Auslegung der Projektunterlagen wird auf folgendes hingewiesen:

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren) vorbehalten.
  • Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollten nur bei der Stadt Weilheim i.OB oder der Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 24.1 – abgegeben werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
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