In seiner Sitzung am 18.01.2011 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ bezüglich der Festsetzungen über Dachaufbauten in den Bauquartieren C; E und F sowie der Festsetzung einer Tiefgaragenfläche für das Grundstück Fl.Nr. 922, Schützenstraße 5, zu ändern.

Bei den Gebäuden mit zulässigem Dachausbau in den o. g. Bauquartieren sollen zusätzlich zu den bisher möglichen Dachgauben auch Dachhäuser mit Satteldach oder Pultdach errichtet werden dürfen. Die Breite je Dachhaus wird einzeln auf max. 5,0 m festgelegt. Bei Reihenhausanlagen darf die Gesamtbreite der Dachhäuser nicht mehr als 25% der Gebäudelänge; bei Mehrfamilienhäuser nicht mehr als 50% der Gebäudelänge betragen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23.05.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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