Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat den Auftrag, einen „High-Nature-Value-Farmland-Indikator“ (HNV) zu ermitteln, dessen Erfassung die Europäische Union im Zusammenhang mit der Evaluierung der Europäischen Agrarpolitik vorschreibt.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der HNV- Indikator ist ein Flächenindikator, der nicht insgesamt, sondern auf Probeflächen erfasst wird. Die Werte der einzelnen Bundesländer werden dann vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu einem Index-Wert (%- Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands) hochgerechnet. Dazu wurden vom Statistischen Bundesamt bundesweit 873 Probeflächen von jeweils 1 Quadratkilometer gezogen.
Eine der zu erfassenden Probeflächen für Bayern liegt in der Stadt Weilheim i.OB. Die Lage des betreffenden Probequadrats entnehmen Sie bitte der beiliegenden Karte.

Zur Ermittlung des Indikators müssen „naturschutzfachlich hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen“ auf diesen Probeflächen erfasst werden. Hierzu zählen im wesentlichen gesetzlich geschützte Biotope, biotopkartierte Flächen, Lebensraumtypen nach der FFH- Richtlinie der EU sowie artenreiches Grünland, das nach einer Kennartenliste charakteristischer Pflanzen bestimmt wird. Die erhobenen Daten werden weder für Planungen noch für Mitteilungen an anderen Stellen genutzt. Sie können auch flächendeckende Kartierungen wie z. B. die Bayerische Biotopkartierung nicht ersetzen. Da der Indikator von den Probeflächen für ganz Bayern hochgerechnet wird, hat die Erfassung einzelner Flächen für die Eigentümer oder Nutzer keine weiteren Auswirkungen. Zur pflichtgemäßen Fortschreibung des Indikators sind Wiederholungsdurchgänge im Abstand von vier Jahren vorgesehen.

Die Kartierung der HNV-Flächen auf dem Quadranten in der Stadt Weilheim i.OB (Am Hahnenbühel) wird im Auftrag des LfU von einem Fachbüro durchgeführt. Sie wird voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen.
Hiermit werden die Grundeigentümer der im beiliegenden Lageplan abgedruckten Grundstücke im Bereich Am Hahnenbühel von der Maßnahme informiert. Rückfragen hierzu sind direkt an das Landesamt für Umwelt in Augsburg zu richten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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