In seiner Sitzung am 15.03.2011 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Parchetstraße I“ bezüglich der Festsetzungen über Gebäudegrößen, Anbauten und Lichtschächte zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass auf den schmalen Gartengrundstücken nur Gebäude mit 6,00 m x 12,50 m erstellt werden dürfen. Anbauten im Süden sind mit 1,00 m x 3,00 m zulässig. Aufschüttungen, Abgrabungen oder Lichtschächte sind bislang möglich. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet sollen nun die Baukörpergrößen aus energetischen Gründen auf 6,50 m x 13,00 m erhöht und der Anbau im Süden mit einer Tiefe von 1,50 m ausgewiesen werden. Des Weiteren wurde beantragt, Lichtgräben zuzulassen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 27.06.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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