Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Außenbereich gelegene Sondergebiet „Gmünder-Anwesen“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung der Änderungsabsicht mit Veröffentlichung des Geltungsbereiches erfolgte im Amtsblatt Nr. 15 am 05.07.2010. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 13.07.2011 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungsplan zum Flächennutzungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Flächennutzungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.08.2011 mit 04.10.2011 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung vor; ferner ein Gutachten zum Thema Lärm.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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