Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 28.05.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Mittlerer Graben / Pütrichstraße / Krumpperstraße / Schöffelhuberstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 16 am 05.08.2009 bzw. Amtsblatt Nr. 19 am 06.09.2010 bekannt gegeben. Das Verfahren wurde entsprechend § 13 a des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Träger-beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Von einer Umweltprüfung ist nach § 13 a BauGB abzusehen.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 18.05.2011 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden geringfügigen Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.08.2011 mit 07.10.2011 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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