Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.06.2010 die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Gut Waitzacker“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 18 am 20.08.2010 veröffentlicht. Im Zuge der konkreten Ausarbeitung der Planung haben sich nun noch geringfügige Änderungen am Geltungsbereich sowie an der künftigen Nutzung ergeben:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB wird dahingehend geändert, dass die Flächen, Fl.Nrn. 3351 (TF), 4834, 4836, 4837 (TF), 4839, 4841 (TF), 4842 (TF), 4843 (TF) und 4844 (TF), Gemarkung Weilheim, künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als „Gut Waitzacker“ dargestellt werden. Die Art der Nutzung definiert sich aus Reiterhof mit Ställen und dazugehörigen Nebenanlagen, Wohnnutzung, Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Büro-, Lager- und Werkstattflächen, Hauskapelle, Stellplätzen auf Fl.Nr. 3351 (TF), 4841 (TF) und 4843 (TF), sowie landwirtschaftlicher Nutzung.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit nochmals die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 10.11.2011 um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses (Dachgeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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