In seiner Sitzung am 20.09.2011 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Parchetstraße II“ bezüglich der Festsetzungen über Pergolen und Wintergärten zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan für die teilweise sehr schmalen Grundstücke fest, dass an der Südseite der Gebäude ein Vorsprung mit max. 1,0 m Tiefe und max. 4,0 m Länge zulässig ist. Dem Stadtbauamt lag ein Antrag vor, um über den Terrassen eine Überdachung (Pergola) mit ca. 2,0 m x 3,0 m errichten zu können. Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB befasste sich in der Sitzung am 20.09.2011 mit diesem Bauwunsch. Gegen die Zulassung einer Terrassenüberdachung oder auch eines Wintergartens in leichter Konstruktion bestand hierbei kein Einwand. Es wurde beschlossen, im Rahmen einer Änderung folgenden Passus in den Bebauungsplan aufzunehmen:

„Anbauten wie Terrassenüberdachungen (Pergola) oder Wintergärten in leichter Holz-Glas-Konstruktion oder Metall-Glas-Konstruktion sind bis zu einer Tiefe von max. 2,50 m (incl. Vordach) über die Baugrenze hinaus auf eine Breite von max. 3,0 m zugelassen. Die Wandhöhe darf ein Maß von 2,60 m, gemessen von Oberkannte natürliches Gelände bis zur Schnittkannte Außenwand/Dachaußenhaut an der Traufseite, nicht überschreiten. Auf Grund der schmalen Grundstücke im Plangebiet können die Abstandsflächen nach BayBO bei Einhaltung der o. g. Maße unterschritten werden.“

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.01.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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