Am Evangelischen Kindergarten, Am Wehr 2, sollen Räume für die Unterbringung einer dringend benötigten Kinderkrippe angebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachenmayr“, der hierfür keine Baugrenzen mehr ausweist.

In seiner Sitzung am 14.02.2012 stimmte der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB dem vorliegenden Bauplan zu und beschloss, den Bebauungsplan zur Ausweisung und Anpassung der Baugrenzen zu ändern. Hierbei handelt es sich um die Deckung eines dringend benötigten öffentlichen Bedarfes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.04.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder über www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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