In seinen Sitzungen am 29.09.2011 und 26.10.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Andreas-Schmidtner-Straße/Benedikt-Höck-Weg“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Die Grundstücke sind in der Fortführung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 noch – wie ursprünglich – als Flächen für den Gemeinbedarf (früher Post und Telekom) dargestellt. Der Stadtrat beschloss daher am 29.02.2012 den Flächennutzungsplan für dieses Gebiet zu ändern. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 28.02.2012 die Grundstücke Fl.Nrn. 2862/5 und 2862/15, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Das Gebiet wird entsprechend der umliegenden Bebauung und Nutzung als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am 15.03.2012 um 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Obergeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Im Übrigen liegen die Unterlagen in der Zeit vom 06.03.2012 mit 12.04.2012 in der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt) zur öffentlichen Einsichtnahme aus und können auch über www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zur Änderungsabsicht sind bis spätestens 12.04.2012 bei der Stadt einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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