BEKANNTMACHUNG

Der Plan für den Hochwasserschutz am Waitzackerbach (Gewässer III. Ordnung) in der Stadt Weilheim wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 24.02.2012 Az. 6451, Sb.41.1.2 Me/Schö. festgestellt. Gleichzeitig wurde die gehobene Erlaubnis nach Art. 15 des Wasserhaushaltsgesetzes zum Aufstau des bei Hochwasser anfallenden Wassers im Hochwasserrückhaltebecken Waitzackerbach sowie zur Ableitung des Hochwassers in das Weilheimer Moos erteilt. Die wasserrechtlichen Erstattungen ergingen unter zahlreichen Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung der Planfeststellung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis mit Rechtbehelfsbelehrung und die den Gestattungen zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21 .03.2012 - einschl. 05.04.2012 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim (Bauamt), Admiral-Hipper-Str. 20, 82362 Weilheim i.OB zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Planfeststellung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis auch gegenüber den übrigen Betroffenen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes als zugestellt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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