In seiner Sitzung am 29.02.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, die Einbeziehungssatzung „Nördlich der Moosstraße“ in Weilheim i.OB zur Zulassung einer Doppelgarage für die im Satzungsbereich gelegene Grundstücksteilfläche Fl.Nr. 3092, Moosstraße 39, zu ändern. Für die geplante Doppelgarage an der Grundstücksgrenze soll ein entsprechendes Baufeld ausgewiesen werden.

Für das Änderungsverfahren sind nach § 34 Abs. 6 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB anzuwenden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Außerdem wird durch den Neubau kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet und es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Satzungsgebiet sowie der benachbarten Gebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.05.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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