Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen Sitzungen vom 29.09.2011 bzw. 26.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Andreas-Schmidtner-Straße/ Benedikt-Höck-Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 01 am 05.01.2012 bekannt gegeben. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 24.05.2012 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 13.06.2012 mit 16.07.2012 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Fassung der Auslegung ist auch unter www.weilheim.de einsehbar.

Von einer Umweltprüfung wurde im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen. Es liegen auch keine umweltbezogenen Informationen vor. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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