In seiner Sitzung am 15.05.2012 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IIIa“ für die Reihenhausbebauung Am Meisteranger 2 – 20, Fl.Nr. 778/4 – 778/13 zu ändern, um Terrassenüberdachungen und Wintergärten zuzulassen.

Hierzu soll folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden:Eingeschossige Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten in leichter Holz-Glas- bzw. Metall-Glas-Konstruktion sind bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m über die Baugrenze hinaus zugelassen. Die Wandhöhe darf ein Maß von 2,50 m, gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis zur Schnittkannte Außenwand / Dachaußenhaut an der Traufseite nicht überschreiten. Die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung sind hierbei einzuhalten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.09.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Kontakt

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