In seiner Sitzung am 29.07.2010 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des „Gutes Dietlhofen“ beschlossen. Das diesbezügliche Verfahren wurde als die 37. Änderung eingeleitet und steht kurz vor dem Abschluss.

Zwischenzeitlich wurde für dieses Gebiet ein konkreter Bebauungsplan ausgearbeitet, dem der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2012 zugestimmt hat. Es wurde beschlossen, diesen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gut Dietlhofen“ sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 736, 737, 738, 739/TF, 740/TF, 741, 742, 743, 743/2, 744/TF, 752/TF, 756/1/TF (Wegefläche), 760/TF, 761/TF und 762/TF (Wegefläche), Gemarkung Unterhausen, erfasst. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Planteil. Die Nutzung erfolgt als „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung landwirtschaftliche Nutzung, Hofladen mit angegliedertem Tagescafè und Backstube, Wohnnutzung, kirchliche Nutzung, Gästezimmer mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen, Räumen für Bildung und geistliche Arbeit, Räumen für die Verwaltung des Gutes, eine Aqua-Physio-Praxis, Abstell- und Lagerräume, sowie Tiefgarage und Parkplätze.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.10.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Die Planunterlagen können im Rathaus (Stadtbauamt) während der allgemeinen Dienststunden und über www.weilheim.de eingesehen werden. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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