Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Branca-Grundstück und Toteismulden“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 10 am 03.05.2010 bekannt gegeben. Zwischenzeitlich wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 verbindlich, so dass das vorliegende, laufende Verfahren in die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 übergeleitet wird. Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 28.04.2010 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen:

Gewerbliche Bauflächen - Nördliche Teilfläche der Fl.Nrn. 2774 und Fl. Nr. 2753/2 ( beide Bestand)

Gemeindbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“ - Teilfläche Fl.Nr. 2772 (östlicher Teil) sowie Fl.Nr. 2771

Gemischt genutzte Baufläche - Fl.Nr. 2777/3, westliche Teilfläche der Fl.Nr. 2772 sowie südliche Teilfläche der Fl.Nr. 2774 im Anschluss an Fl.Nr. 2772 (Bestand)

Straßenbegleitgrün - Fl.Nr. 2828/2

Straßenverkehrsfläche - Fl.Nrn. 2828/7 (Teilfläche) sowie 2828/1 (Teilfläche)

Sondergebiet Einzelhandel - Fl.Nrn. 2751, 2737/23, 2828/8 sowie nördliche Teilfläche der Fl.Nr. 2735

„Sonstiges Sondergebiet“ zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB - Südliche Teilfläche von Fl.Nrn. 2735, 2737 (TF), 2727/1, 2733/4 sowie der südliche Bereich der Fl.Nr. 2774 zwischen der gewerblichen Baufläche im Norden und der ausgewiesenen Mischgebiets- / Gemeinbedarfsfläche im Süden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die erneute Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Ein „Scoping-Termin“ mit Vertretern der Kreisfachbehörden, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Agenda 21 wurde bereits durchgeführt. Der darauf resultierende Änderungsentwurf wird nun im weiteren Verfahrensschritt den Fachbehörden zugeleitet. Gleichzeitig wird die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierzu kann die Planung in der Zeit vom 08.10.2012 bis 05.11.2012 im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen sind bis 06.11.2012 einzureichen. Außerdem findet am Donnerstag, 11.10.2012, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, II. Stock eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bauleitplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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