In seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Blumenstraße/ Blütenstraße/ Geistbühelstraße/ Pollinger Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Auf großen Grundstücksflächen sind hier noch Erweiterungsmöglichkeiten gegeben, die im Rahmen einer Bauleitplanung zu erarbeiten und festzulegen sind. Auf die Denkmaleigenschaft des Gebäudes, Geistbühelstraße 3, sowie einen erhaltenswerten Baumbestand auf manchen Grundstücken ist hierbei Rücksicht zu nehmen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 16.10.2012 folgende Grundstücke erfasst: Fl.Nrn. 1040/3, 1040/4, 1040/5, 1040/6, 1040/11, 1040/12, 1040/13, 1040/14, 1041 und 1042, Gem. Weilheim i.OB. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Da es sich um zum Teil bebaute, innerstädtische Grundstücke und Gartenflächen handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Der jeweilige Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201/202, eingesehen werden. Über die weiteren Verfahrensschritte wird gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an