Durch das Finanzamt Weilheim-Schongau wurde für die Gemarkung Deutenhausen eine Nachschätzung durchgeführt. Nachzuschätzen waren Bodenflächen, deren natürliche Ertragsbedingungen, die den Bodenschätzungsergebnissen einzelner Flächen zugrunde liegen, wesentlich und nachhaltig verändert haben (§ 11 BodSchätzG).

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung. Gemäß § 13 BodSchätzG sind die Ergebnisse der Nachschätzung offen zu legen. Sie können noch bis 05.12.2012 in den Diensträumen des Finanzamtes Weilheim, Hofstraße 19, 82362 Weilheim i.OB eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 08171/25171 oder 0881/184433 erforderlich. Die Ergebnisse der Nachschätzung werden in digitaler Form offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Die offen gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben (§ 6 BodSchätzG).

Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 05.01.2013 entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offen gelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist. Auf die entsprechenden Aushänge an den Gemeindetafeln in Weilheim, Unterhausen und Deutenhausen seit 05.11.2012 wird diesbezüglich hingewiesen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an