Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2013 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für eine Erweiterung des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Unterhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Änderungsplan vom 14.01.2013 (M 1:5000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücksteilflächen der Fl. Nr. 94, 142 und 158, Gemarkung Unterhausen. Die bisher landwirtschaftlich dargestellten Flächen sollen künftig als Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO mit Ortsrandeingrünung dargestellt werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen.

Hierzu findet am Montag, 18.02.2013 um 18.15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Obergeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Im Übrigen können die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 06.02.2013 mit 08.03.2013 in der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt) oder auch über www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zur Änderungsabsicht sind bis spätestens 08.03.2013 bei der Stadt einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an