Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 28.02.2013 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für eine Sonderbaufläche „SO großflächiger Einzelhandel / MI Kanalstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 10.01.2013 (M 1:2000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fl. Nr. 3187/1, 3203, 3206, 3208, 3210/4, 3210/51, 3210/52 und 3210/53, Gemarkung Weilheim i.OB. Die Grundstücke Fl.Nr. 3210/52, sowie Teilflächen der Fl.Nr. 3203, 3210/53 und 3210/4 werden zukünftig als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Eine Teilfläche der Fl.Nr. 3210/51 wird als Straßenverkehrsfläche (Kanalstraße) ausgewiesen. Die Grundstücke, Fl.Nr. 3206 und 3187/1 werden zukünftig als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. Das Grundstück Fl.Nr. 3208 wird zukünftig als „Fläche für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ ausgewiesen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 15.04.2013 um 18.15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Obergeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Im Übrigen können die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 05.04.2013 mit 10.05.2013 in der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt) oder auch über www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zur Änderungsabsicht sind bis spätestens 10.05.2013 bei der Stadt einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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