In seiner Sitzung am 21.03.2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Einkaufszentrum östlich der Kanalstraße“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Nachverdichtung und Maßnahmen der Innenentwicklung nach §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 28.02.2013 die Grundstücke Fl.Nr. 3187/1 und 3206, Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst. Das Gebiet wird entsprechend einer im Februar 2013 eingeleiteten 9. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sonderbaufläche für „großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Bauleitplanungen sind der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig bekannt zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig sind die Fachbehörden am Verfahren zu beteiligen. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet und Nachbarn sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.05.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen und zu erläutern. Hierzu findet am Montag, 15.04.2013, 18.15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an