BEKANNTMACHUNG

Der Schulverband Wielenbach hat eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 10 am 01.06.2013 amtlich bekannt gemacht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an