In seiner Sitzung am 29.04.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Branca-Grundstück und Toteismulden“ zu ändern und für diesen Bereich gleichzeitig einen Bebauungsplan zur städtebaulichen Neuordnung aufzustellen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die betroffenen Fachbehörden wurden angehört. Nach Behandlung und Abwägung der eingereichten Stellungnahmen durch den Stadtrat lag der Bebauungsplan samt allen Unterlagen im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB bis einschließlich 21.06.2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die während dieses Verfahrensschrittes nochmals eingegangenen Anregungen wurden vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2013 ausführlich behandelt und unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Im Rahmen dieser Behandlung und Abwägung ergaben sich nochmals folgende Ergänzungen bzw. Korrekturen:

Das bisherige Planzeichen nach Ziffer 13.1 der PlanZV als „Flächen zum Schutz, zur Pflege  und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ für die bisher landwirtschaftlich  genutzten Wiesen ist aus dem Bebauungsplan zu entfernen. Diese Teilbereiche werden als  landwirtschaftliche Nutzflächen festgelegt. Mit dem entsprechenden Formulierungsvorschlag in  der Begründung zur Festlegung der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Erhalt der  Topographie besteht Einverständnis.

Für die westlich der Münchener Straße gelegenen Bauräume GE1, GE2, MI1e, MI2 und MI3  werden entsprechend der „Einteilung von Sortimenten in Bedarfsgruppen“ aus dem Entwurf  des Landesentwicklungsprogramms (LEP-E vom 20.06.2013) folgende Sortimente als zulässig  festgelegt:

Sortimente des Nahversorgungsbedarfs:

  • Nahrungs- und Genussmittel, Getränke

Sortimente des sonstigen Bedarfs:

  • Autoteile und Autozubehör
  • Badeeinrichtung, Installationsmaterial, Sanitärerzeugnisse
  • Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren
  • Boote und Zubehör
  • Fahrräder und Zubehör
  • Farben, Lacke, Tapeten, Teppiche, Bodenbeläge
  • Gartenartikel, Gartenbedarf, Pflanzen
  • Leuchten und Zubehör
  • Möbel, Küchen
  • Zooartikel, Tiere

Mit dieser Änderung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erforderlich. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen. Der insoweit nochmals geänderte Plan wird nun gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den o. g. geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Auslegungsfrist wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Der Bebauungsplan samt Unterlagen liegt daher vom 02.12.2013 mit 18.12.2013 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 (Stadtbauamt) aus. Er kann in dieser Zeit auch unter www.weilheim.de eingesehen werden. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Grundstücke sowie der Öffentlichkeit wird hiermit nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen bis spätestens 18.12.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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