Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Östlich des Prälatenweges II“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 17 am 05.08.2013 bekannt gemacht. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 24.10.2013 konnte nun einem Planentwurf für den Bebauungsplan endgültig zugestimmt werden (siehe abgedruckter Planteil).

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.01.2014 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 17.12.2013 um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird. Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan sowie der konkrete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister