BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 17.09.2013 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen, Garagen, Stellplätze und Baumbestand erneut für das Grundstück Fl.Nr. 942/3, Unterer Graben 8, zu ändern. Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes vom 06.12.2011 wurden die Baugrenzen und die Höhenentwicklung für mögliche Gebäude auf dem Grundstück bereits angepasst. Nun soll anstelle der geplanten zwei Wohngebäude ein größeres Mehrfamilienhaus mit 21,80 m x 12,00 m entstehen. Die Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl wird dabei nicht überschritten. Die an der Südostgrenze befindliche Buche soll gegen die Ersatzpflanzung von 2 Bäumen 2. Wuchsordnung ersetzt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.03.2014 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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