Gemäß Art. 1 Abs. 1 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.

Nach den im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag am 09.05.2011 in der Stadt Weilheim i.OB 10.761 katholische und 3.853 evangelische Einwohner ihren Wohnsitz. Entsprechend der Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist Mariä Himmelfahrt in der Stadt Weilheim i.OB ab dem 15.08.2014 ein gesetzlicher Feiertag.

Weilheim i.OB, 15.05.2014

Markus Loth
1. Bürgermeister

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