BEKANNTMACHUNG

 In seiner Sitzung am 01.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Am Hardtfeld II“, östlich des Narbonner Ringes, einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Von der Überplanung sind die nach dem Lageplan des Stadtbauamtes vom 15.04.2014 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen betroffen:

Fl.Nrn. 2235-Teilfläche, 2280, 2280/3-Teilfläche, 2281/2, 2282, 2282/1-Teilfläche, 2283, 2283/1, 2283/2-Teilfläche, 2283/3 und 2284-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Grundstücke werden als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO sowie „Ausgleichsflächen“ ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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