BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 24.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Obere Stadt I“ aus dem Jahr 2003 für die Grundstücke Fl.Nr. 514 und 522, Gemarkung Weilheim i.OB, Alpenstraße (B2) / Johann-Baur-Straße, nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13 a BauGB zu ändern. Auf die diesbezügliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 vom 20.08.2014 wird verwiesen. Mit Beschluss des Stadtrates am 02.10.2014 wurde zusätzlich festgelegt, dass der Änderungsplan als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ nach § 12 BauGB durchzuführen ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird nun der Planentwurf vorgestellt. Auf den beiliegend abgedruckten Lageplan vom 18.11.2014 wird verwiesen.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten und erschlossenen, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit nochmals bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt wird und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 23.02.2015 gegeben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist zu achten.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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