Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 25.01.2001 beschlossen, für das Gebiet „Bauschinger-Siedlung“ einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 1 BauGB aufzustellen. Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.

Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung vom 31.05.2001 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen. Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 30.07.2001 bis 04.09.2001 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

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