BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.03.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Schwattachweg“ für seinen gesamten Geltungsbereich zu ändern. Der Bebauungsplan i.d.F. vom 06.03.1985 sowie die 2., 4. und 5. Änderung des Bebauungsplanes setzen bislang durch Planzeichen definierte Flächen für Garagen und Stellplätze fest. Mit der vorliegenden Änderung sollen nunmehr Garagen und Stellplätze grundsätzlich auf den Baugrundstücken ohne Festlegung des Standortes auf dem Grundstück zugelassen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Änderungsbeschlusse wurde im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 9 vom 05.05.2015 bekanntgemacht. Nun liegt der Entwurf zur 7. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwattachweg“ vor (Fassung vom 13.08.2015). Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens  02.10.2015  gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
3. Bürgermeisterin

Kontakt

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