BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.10.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Leprosenweg II", Gemarkung Unterhausen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 117, 118-Teilfläche, 118/2-Teilfläche, 119-Teilfläche, 120-Teilfläche, 125-Teilfläche, 125/15-Teilfläche, 126-Teilfläche, 127/2-Teilfläche, alle Gemarkung Unterhausen.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Gewerbe-gebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-und Erweiterungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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