BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung vom 29.03.2001 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Holzhofring" eingeleitet. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches ordnungsgemäß durchgeführt. Über die vorgebrachten Einwendungen wurde entschieden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beschluß des Stadtrates vom 20.09.2001 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Bescheid vom 07.11.2001, Az. 610-2; Nr. 181, Sg. 40, diese Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19.12.2000 gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Holzhofring" rechtsverbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über den Erläuterungsbericht sowie Vorschriften bezüglich der Beschlußfassung über den Flächennutzungsplan und des Genehmigungsverfahrens - unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden ist.

Nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind Mängel der Abwägung im Zuge der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden gerechten Abwägung der öffent-lichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-änderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht wurden.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
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E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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