BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.07.2001, Ö 71/2001, den ersten Bürgermeister ermächtigt, sämtliche Rechtsnormen, in denen nur eine Betragsumrechnung (ohne Betragsglättung) erfolgt, auf die neue Währung nach dem amtlichen Umrechnungskurs (1 EURO = 1,95583 DM) umzustellen und anschließend ortsüblich neu bekannt zu machen.

Davon sind folgende Vorschriften betroffen:

  1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Stadtarchives
  2. Satzung über die Jahrmarktgebühren
  3. Satzung über die Wochenmarktgebühren
  4. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)
  5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städt. Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)
  6. Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Stellplätzen
  7. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
  8. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
  9. Satzung über die Erhebung von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren
  10. Satzung über Zwischeneinfriedungen auf Garagenvorplätzen
  11. Satzung über Werbeanlagen und Markisen in der Innenstadt
  12. Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
  13. Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
  14. Stadtwerke - Betriebssatzung
  15. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
  16. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die Rechtsnormen liegen in der Zeit von 21.12.2001 bis 31.01.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Zimmer 116 (1. Stock) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf.

Die Satzungen der Stadtwerke (Nr. 14, 15 und 16) können auch bei den Stadtwerken in der Krumpperstraße 21 eingesehen werden.

Weilheim i.OB, 20.12.2001

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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