BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.07.2001, Ö 71/2001, den ersten Bürgermeister ermächtigt, sämtliche Rechtsnormen, in denen nur eine Betragsumrechnung (ohne Betragsglättung) erfolgt, auf die neue Währung nach dem amtlichen Umrechnungskurs (1 EURO = 1,95583 DM) umzustellen und anschließend ortsüblich neu bekannt zu machen.
Davon sind folgende Vorschriften betroffen:
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Stadtarchives
- Satzung über die Jahrmarktgebühren
- Satzung über die Wochenmarktgebühren
- Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städt. Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung)
- Satzung über die Herstellung, Gestaltung und Ablösung von Stellplätzen
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
- Satzung über die Erhebung von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren
- Satzung über Zwischeneinfriedungen auf Garagenvorplätzen
- Satzung über Werbeanlagen und Markisen in der Innenstadt
- Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
- Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
- Stadtwerke - Betriebssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Die Rechtsnormen liegen in der Zeit von 21.12.2001 bis 31.01.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Zimmer 116 (1. Stock) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf.
Die Satzungen der Stadtwerke (Nr. 14, 15 und 16) können auch bei den Stadtwerken in der Krumpperstraße 21 eingesehen werden.
Weilheim i.OB, 20.12.2001
Klaus Rawe
1. Bürgermeister