BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 05.06.2014 beschlossen, für den Bereich „Südlich der Pöltner Kirche II“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. §§ 1 Abs. 3 i. V. m. 2 Abs. 2 und § 12 BauGB aufzustellen. Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Der abgewogene und insoweit geänderte vorhabenbezogene Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sowie der „Vorhaben- und Erschließungsplan“ lagen in der Zeit vom 20.08.2015 mit 21.09.2015 im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Über die während dieser Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2015 unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden. Hierbei wurde insbesondere zur weiteren Detailabstimmung der Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Stadels beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in die Teilabschnitte I und II aufzuteilen.

Der Teilabschnitt I beinhaltet im Großen und Ganzen die Neubauten im bisherigen Planbereich und bezieht sich nun auf die Grundstücke Fl.Nr. 330-Teilfläche, 331/4, 331/5, 331/13, 981-Teilfläche und 1004-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der Teilabschnitt II beinhaltet den denkmalgeschützten Stadel mit Anschluss an das neu zu erstellende Hotelgebäude (Bettentrakt) und bezieht sich auf Fl.Nr. 330-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB. Die Trennung der Geltungsbereiche ist aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan vom 05.10.2015 zu entnehmen.

Der nochmals ergänzte und getrennte Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht, sowie der jeweilige „Vorhaben- und Erschließungsplan“ werden hiermit zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme nach § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Auslegungsfrist wird auf 2 Wochen verkürzt.

Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (SaP, Artenschutz), sowie immissionsrechtliche in Bezug Menschen / Lärm (Glockenschlag der Kirche) vor.

Die getrennten, vorhabenbezogenen Bebauungspläne (Teilbereiche I und II) liegen nun samt Unterlagen in der Zeit vom 14.10.2015 mit 28.10.2015 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes aus und können von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen – zu den nochmals geänderten oder ergänzten Teilen – bis spätestens 28.10.2015 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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