BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 22.09.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Schwattachweg“ für eine nördliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 3382, Gemarkung Weilheim, und einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 3381/13, Gemarkung Weilheim, (Straßenfläche Schwattachweg) zu ändern.

Der Bebauungsplan i.d.F. vom 06.03.1985 setzt auf der betroffenen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 3382 bislang einen durch Planzeichen definierten Bauraum in Nord-Süd-Ausrichtung fest. Mit der vorliegenden Änderung sollen nunmehr der Bauraum unter Beibehaltung seiner Flächengröße um 90° gedreht und damit in West-Ost-Richtung ausgerichtet werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.12.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister