Der Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V., Eichbergstraße 7, 82398 Polling-Oderding, hat bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG zur Umwandlung des seit dem Jahr 1951 bestehenden Segelfluggeländes Paterzell in einen Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) gestellt.

Der Verein beabsichtigt mit dieser Umwandlung, nach geänderter Gesetzeslage die rechtliche Grundlage zu schaffen, dass die beiden auf dem Segelfluggelände ansässigen motorbetriebenen Schleppflugzeuge außerhalb des Schleppflugbetriebs auf dem Segelfluggelände weiter betrieben werden können. Eine Ausweitung des Flugbetriebs ist mit dem Antrag ausdrücklich nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die faktische Nutzung des Geländes und der Charakter als Segelfluggelände weiterhin bestehen bleiben. Die bisher unbeschränkte Startzahl für die motorbetriebenen Luftfahrzeuge soll im Gegenzug zahlenmäßig auf 2.800 begrenzt werden. Dies entspricht in etwa der Obergrenze der bislang durchgeführten Flugbewegungen. Starts von Segelflugzeugen mit Winde sollen wie bisher unbegrenzt möglich sein.

Dem Antrag liegt ein Gutachten über die Eignung des Geländes nebst Plänen bei.

Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann in der Zeit

vom 30.11.2015 bis einschließlich 29.12.2015

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt , Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Antrag können bis Dienstag, den 12. Januar 2016, bei der Stadt Weilheim i.OB und bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern -, Maximilianstraße 39, 80538 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) dem Antragsteller zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungs-führer ausdrücklich zu erklären.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Hinweis:
Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann auch für den o.g. Zeitraum der Auslegung auf der Internetseite der Stadt Weilheim (www.weilheim.de) abgerufen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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