BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 16.06.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ für das Grundstück Fl.Nr. 649/0, Gemarkung Deutenhausen, zu ändern.

Der Bebauungsplan i.d.F. vom 02.04.2004 setzte für das Grundstück einen durch Baugrenzen definierten und in der Breite gegliederten Bauraum fest, der im Wesentlichen die vorhandene landwirtschaftliche Kubatur umfasst. Mit der vorliegenden Änderung soll nunmehr ein von der Grundstücksgrenze abgerückter Bauraum definiert werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.02.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister