BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Hochufer - Süd“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.10.2015 konnte nun dem zwischenzeitlich vorliegenden technischen Planentwurf für den Bebauungsplan als einfachen Bebauungsplan zugestimmt werden.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden die Grundstücke Fl.Nrn. 2797, 2799/3 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 1806, jeweils Gemarkung Weilheim, erfasst.

Im Bebauungsplangebiet soll von Regelungen zur Art der baulichen Nutzung abgesehen werden. Die im aktuellen Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich ausgewiesene „Gemischte Baufläche“ bleibt unberührt.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Gleichzeitig erfolgt hiermit die Bekanntmachung, dass der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung in der Zeit vom 29.02.2016 bis 31.03.2016 öffentlich ausgelegt wird.Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 31.03.2016 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Dienstag, 23.02.2016, um 18.00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan sowie der konkrete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister