BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung vom 03.12.2001 beschloß der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Kleingartenanlage Schwattach" in Bezug auf die Ausweisung von Baugrenzen für ein einfaches, in holzbauweise zu errichtendes Vereinsheim und die nachträgliche Festlegung von Baugrenzen für das bestehende WC-Gebäude zu ändern.

Hiermit geben wir die Änderungsabsicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 BauGB bekannt.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie allen Bürgerinnen und Bürger wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis spätestens 04.03.2002 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, daß der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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