BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 25.02.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Trifthofstraße“ aufzuheben.

Vom Geltungsbereich dieser Aufhebung sind die Grundstücke Fl.Nrn. 1058-TF, 1057/10-TF, 1060/36-TF, 1058/3, 1024/2-TF, 1024/4-TF, 1109, 1109/3, 1109/4, 1101/2-TF, 1101/35, 1101/36, 1101/49, Gem. Weilheim i.OB, betroffen.

Es wird festgestellt, dass im Gebiet des Bebauungsplanes „Trifthofstraße“ kein Planungsbedürfnis mehr besteht. Der Plan wurde seinerzeit überwiegend zur Sicherung des Umbaues des damaligen Bahnübergangs in eine Fuß- und Radunterführung erstellt. Diese ist längst erstellt und in Betrieb.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 06 vom 05.03.2016.

Der nun vorliegende Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.04.2016 bis 20.05.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.05.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister