BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 05.06.2014 beschlossen, für den Bereich „Südlich der Pöltner Kirche II“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. §§ 1 Abs. 3 i. V. m. 2 Abs. 2 und § 12 BauGB aufzustellen.
Im Verlauf des Verfahrens beschloss der Stadtrat den Gesamtbebauungsplan in zwei Teilbereiche aufzugliedern. Während das Verfahren für den Teilbereich I (Bettentrakt Hotel und Geschosswohnungsbauten) zwischenzeitlich zu Ende geführt und rechtsverbindlich wurde, wurde der Teilbereich II für das denkmalgeschützte Anwesen zurückgestellt.

Für den denkmalgeschützten Stadel hat der Vorhabenträger zwischenzeitlich entsprechende detaillierte Aufmaße und Untersuchungen durchführen lassen, um die weitere Ausbauplanung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abstimmen zu können. Diese Abstimmungen zur Sanierung im Inneren des Gebäudes betreffen jedoch nicht die Festsetzungen des gegenständlichen Bebauungsplanes. Hier war lediglich die Frage der Erweiterung der Tiefgarage und damit das Heranrücken der Tiefgarage an den Stadel zu klären. Das Landesamt für Denkmalpflege hat dem insoweit zugestimmt und einen Ab- und Wiederaufbau der südlichen Tennenauffahrt erlaubt.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat sich mit dieser Situation in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2016 befasst und dem geplanten Heranrücken der Tiefgarage und dem Ab- und Wiederaufbau der südlichen Tennenauffahrt zugestimmt sowie die Weiterführung des Verfahrens für diesen Bebauungsplan – Teilbereich II – beschlossen. Auf die im Gesamtverfahren zum Bebauungsplan „Südlich der Pöltner Kirche „“ – Teilbereich I vorgebrachten Einwendungen und die dementsprechenden Abwägungen der Stadt Weilheim i.OB wurde verwiesen.

Das Verfahren wird nun mit einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planteiles fortgeführt.
Der dementsprechend ergänzte und getrennte Bebauungsplan für den Teilbereich II und die Begründung mit Umweltbericht, sowie der „Vorhaben- und Erschließungsplan“ werden hiermit zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme nach § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (Heranrücken der Tiefgarage) vorgebracht werden können. Die Auslegungsfrist wird auf 2 Wochen verkürzt.

Es liegen im Rahmen des Gesamtverfahrens umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (SaP, Artenschutz für Fledermaus- und Vogelvorkommen), sowie immissionsrechtliche in Bezug Menschen / Lärm (Glockenschlag der Kirche) vor.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südlich der Pöltner Kirche II“ – Teilbereich II - liegt nun samt o. g. Unterlagen in der Zeit vom 30.05.2016 mit 13.06.2016 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes aus und kann von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen – zu den nochmals geänderten oder ergänzten Teilen (Heranrücken der Tiefgarage) – bis spätestens 13.06.2016 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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