BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim i.OB hat im Jahr 2008 für das Gebiet „Tankenrain – Ost“ eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Grundstücke Fl.Nr. 4754-TF, 4782, 4782/1-TF und 4769-TF, Gemarkung Weilheim, erlassen.

In seiner Sitzung am 21.04.2016 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, die für das Gebiet „Tankenrain Ost“ rechtskräftige Außenbereichssatzung für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 4754, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Inhalt der Änderung ist eine Neufestlegung des bislang um das östliche Bestandsgebäude herum festgesetzten Bauraumes.

Nach § 35 Abs. 6 Satz 5 ist zur Aufstellung und auch Änderung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden.

Die Satzung liegt im Ortsteil „Tankenrain“ der Stadt Weilheim i.OB. Ihr Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügt abgedruckten Lageplan der Satzung.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Satzungsgebiet sowie den Nachbarn wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 29.07.2016 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Die Änderungssatzung kann in der Zeit von 28.06.2016 bis 29.07.2016 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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