BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 01.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 21237/1 und 1237 - Teilfläche, Gemarkung Deutenhausen, zu ändern und zu erweitern.

Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 9 am 05.05.2015 bekannt gemacht und das Verfahren eingeleitet.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorheriger Beratung im Bauausschuss nun in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2016 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden.

Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen.

Der Geltungsbereich wurde um die Grundstücke Fl.Nrn. 1220 - Teilfläche und 1239 - Teilfläche, Gemarkung Deutenhausen, als Teilflächen der Verkehrsfläche „Obere Bachstraße“ erweitert.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und können vom 15.07.2016 bis 19.08.2016 während den üblichen Dienststunden des des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.08.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an