BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2016 beschlossen, für das Gebiet „Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dementsprechend wird ein Mischgebiet i. S. v. § 6 BauNVO festgesetzt.

Zum städtebaulichen Erhalt und Sicherung der Struktur sowie der im Geviert vorhandenen baulichen Nutzung werden Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO), Gartenbaubetriebe (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO), Tankstellen (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO) und Vergnügungsstätten
(§ 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO) ausgeschlossen. Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO werden nicht zugelassen. Nach § 1 Abs. 5 BauNVO werden Gaststätten in Form von Tagesgaststätten oder Tagescafe sowie kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes in Form von Ferienwohnungen mit max. 2 Nutzungseinheiten ausnahmsweise zugelassen.

Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Gemarkungen Weilheim i.OB und Unterhausen betroffen:

Gemarkung Weilheim i.OB:
Fl.Nrn. 2748, 2748/2, 2748/3, 2748/4, 2748/5, 2748/6 und 2748/9.

Gemarkung Unterhausen:
Fl.Nrn. 626/4, 626/11, 626/12, 626/13, 626/14, 626/15, 626/16, 626/17 und 626/18.

Die Planung dient dem Erhalt der Struktur der baulichen Nutzung und ist daher als Maßnahme der Innenentwicklung zu beurteilen (§ 13a BauGB).

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Zur Sicherung der Planungshoheit wurde für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. Auf die diesbezügliche eigene Bekanntmachung wird verwiesen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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