BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.04.2016 eine 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.04.2016 für den Bereich „Südlich der Hardtstraße“ im Ortsteil Marnbach gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen und das Verfahren dazu eingeleitet.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 21.04.2016 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fl.Nrn. 656 und 1235, Gemarkung Deutenhausen.

Die bisher im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke werden künftig als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB befasste sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2016 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden.

Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Ein Änderungsbedarf zur Planung und Begründung ergab sich hieraus nicht.

Der Bauleitplan, die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit

vom 28.10.2016 mit 30.11.2016

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern „Tiere und Pflanzen“, „Boden, Wasser, Klima/Luft“, „Landschaftsbild“, „Kultur-/Sachgüter“ „Mensch“ vor.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese werden bis spätestens 30.11.2016 erbeten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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