BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 29.01.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB gemeinsam mit der Gemeinde Polling für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

In einem weiteren Beschluss des Stadtrats der Stadt Weilheim i.OB vom 23.06.2016 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu gefasst. Vom Geltungsbereich werden nun nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 10.11.2016 im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 6506, 6507, 6508, 6509, 6510, 6511, 6512, und 6518, Gemarkung Weilheim

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt nochmals gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Planentwürfe liegen in der Zeit von 28.11.2016 mit 30.12.2016 öffentlich aus und können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister