BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 24.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Am Steickerer Nord“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Nach zwischenzeitlich durchgeführten privatrechtlichen Verhandlungen wird nun das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet.

Vom Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nr. 594 und 595, Gemarkung Deutenhausen, erfasst. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt nochmals gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.02.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird analog darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB analog).

Die Planentwürfe der Bauleitplanung liegen in der Zeit von 02.01.2017 mit 15.02.2017 öffentlich aus und können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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